Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „An der Almenstraße“ und billigt den vom Planungsbüro NRT aus Marzling erstellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „An der Almenstraße“ samt Begründung in der Fassung vom 26.09.2023. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

1

gegen den Beschluss