Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a „Mühlwegfeld“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a „Mühlwegfeld“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a

„Mühlwegfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 a „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 25.09.1992, rechtskräftig seit 22.11.1993, wird wie folgt geändert:

 

1.       Der zweite Spiegelstrich unter Ziffer 2 wird wie folgt ersetzt:

„Die GRZ wird auf 0,4 festgelegt. § 19 Abs. 4 BauNVO findet Anwendung“

 

                Der vierte Spiegelstrich wird ersatzlos gestrichen.

 

2.       Das Planzeichen in der Legende für die GR entfällt.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

XXXXXXXXXXXXXX

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss