Sitzung: 24.10.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss nachfolgende Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3.Bauabschnitt“:
Satzung des Marktes Peiting zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3. Bauabschnitt“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/
3.Bauabschnitt“
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3. Bauabschnitt“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 14.06.2016 wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 2.1 Abs. 3 der „textliche Festsetzungen“ wird wie folgt ersetzt:
„Entlang der Verkehrsflächen sind
Einfriedungen nur als sockellose Zäune (Material: Holz, Alu, Metall) mit einem
Bodenabstand von mind. 10 cm und mit einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig,
gemessen ab Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche. Zwischen den
Grundstücken sind zusätzlich auch Maschendrahtzäune ohne Sockel mit einer Höhe
von maximal 1,2 m zulässig.“
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
XXXXXXXXXXXXXX
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |