Beschluss:

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss nachfolgende Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3.Bauabschnitt“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3. Bauabschnitt“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/ 3.Bauabschnitt“

 

Der Bebauungsplan Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3. Bauabschnitt“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 14.06.2016 wird wie folgt geändert:

 

1.            Ziffer 2.1 Abs. 3 der „textliche Festsetzungen“ wird wie folgt ersetzt:

 

„Entlang der Verkehrsflächen sind Einfriedungen nur als sockellose Zäune (Material: Holz, Alu, Metall) mit einem Bodenabstand von mind. 10 cm und mit einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig, gemessen ab Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche. Zwischen den Grundstücken sind zusätzlich auch Maschendrahtzäune ohne Sockel mit einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig.“

                                                                                                § 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

XXXXXXXXXXXXXX

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss