Sitzung: 28.11.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
vom XX. November 2023
Der Markt Peiting erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Peiting vom 03. Dezember 2009 wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage zu § 1 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Anlage zu § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Peiting
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und
Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten
(Nummern 1 bis 5) und den Personalkosten (Nummer 6) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke
für
a) ein Mehrzweckfahrzeug (10/1) 3,66
€
b) ein Einsatzleitfahrzeug (12/1) 3,55
€
c) einen Mannschaftstransporter
(14/1) 2,67
€
d) eine Drehleiter DLA 23/12 (30/1) 16,76
€
e) ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16
(40/1) 8,16
€
f) ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 16/12
(40/2) 11,17
€
g) ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (41/1) 10,20
€
h) einen Versorgungs-Lkw (56/2) 6,83
€
i) einen Gerätewagen-Logistik GWL-2 (56/1) 5,50
€
j) ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (43/1)
(Birkland) 6,88
€
k) ein Löschgruppenfahrzeug TSF-L (44/1)
(Birkland) 6,62
€
2.
Ausrückestundenkosten
1Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung
abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die
zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. ²Für angefangene Stunden werden
bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten
erhoben.
³Die Ausrückestundenkosten betragen –
berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der
Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für
a) ein Mehrzweckfahrzeug (10/1) 30,96
€
b) ein Einsatzleitfahrzeug (12/1) 72,61
€
c) einen Mannschaftstransporter
(14/1) 78,40
€
d) eine Drehleiter DLA 23/12 (30/1) 251,76
€
e) ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16
(40/1) 124,00
€
f) ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 16/12
(40/2) 287,79
€
g) ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (41/1) 256,99
€
h) einen Versorgungs-Lkw (56/2) 81,06
€
i) einen Gerätewagen-Logistik GWL-2 (56/1) 167,02
€
j) ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (43/1)
(Birkland) 163,95
€
k) ein Löschgruppenfahrzeug TSF-L (44/1)
(Birkland) 219,40
€
3. Arbeitsstundenkosten
1Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung
des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten
geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. ²In die
Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am
Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. ³Für angefangene Stunden werden
bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 4Als
Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
a) Hochdruckreiniger 13,00
€
b) Notstromaggregat 150 kVA 65,80
€
c) Notstromaggregat 20 kVA 47,40
€
d) Tragkraftspritze 25,00
€
e) Generator 14 kVA 16,60
€
f) Belüftungsgerät 25,00
€
g) Chemikalienpumpe 27,70
€
h) Wassersauger 13,00
€
i) Ölsauger 27,30
€
j) Motorsäge 11,10
€
k) Rettungssäge 43,80
€
l) Tauchpumpe 200 l/h 12,50
€
m) Tauchpumpe 2.000 l/h 41,70
€
n) Hochwasserwagen 60,00
€
o) Gasspürgerät, pro Einsatz 31,00
€
p) Prüfröhrchen, je Stück 10,00
€
q) Prüfung Trinkwasser-Systemtrenner 28,00
€
r) Wärmebildkamera, pro Einsatz 55,00
€
4. Leistungen der
Schlauchwerkstätte und Atemschutzgerätewerkstatt:
a) Schlauch (inkl. Waschen, trocknen,
vakuumieren) je Stück 14,30
€
b) Atemschutzmaske (inkl. Reinigung,
Desinfektion), Stück 20,90
€
c) Atemschutzgerät (inkl. Reinigung,
Desinfektion), Stück 33,00
€
d) Atemluftflasche füllen – 300 bar, je
Stück 15,40
€
5. Sonstige Dienstleistungen
5.1 Benutzung Waschmaschine und Trockner
a) für beteiligte Feuerwehren (Altenstadt):
aa) je leichter Hose: 2,00
€
bb) je leichter Jacke: 2,00
€
cc) je Überjacke: 3,50
€
dd) je schwerer Hose: 3,50
€
ee) je Chemikalienschutzanzug: 15,00
€
b) für sonstige Feuerwehren:
aa) je leichter Hose: 8,00
€
bb) je leichter Jacke: 8,00
€
cc) je Überjacke: 16,00
€
dd) je schwerer Hose: 16,00
€
ee) je Chemikalienschutzanzug: 55,00
€
5.2 Wohnungsöffnungen
a) Schließzylinder 40,00
€
b) Materialsatz Fensterverschließung 25,00
€
5.3 Lehrgangsgebühren
a) für Atemschutzträger, je Teilnehmer: 26,00
€
b) für Maschinisten, je Teilnehmer: 21,00
€
5.4 Benutzung der Atemschutzübungsanlage, je
Mann und Durchgang: 16,00
€
6.
Personalkosten
1Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. ²Dabei ist der
Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum
Wiedereinrücken anzusetzen. ³Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten
die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
6.1 Hauptamtliches Personal
Angestellte, Arbeiter 44,00
€
6.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher
Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €
6.3 Sicherheitswachen
1Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1
BayFwG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen
Feuerwehrdienstleistenden Kosten gemäß
§ 11 Abs. 5 AVBayFwG in der jeweils gültigen Fassung erhoben. ²Abweichend von
Nummer 6 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt zum bzw. vom Ort der
Sicherheitswache insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Sicherheitswache, je Stunde Beamter mD 16,90
€
Sicherheitswache, je Stunde sonst.
Bediensteter 16,90
€
Sicherheitswache, je Stunde ehrenamtl. FFW 16,90
€“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Peiting, den XXX. November 2023
MARKT PEITING
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |