Beschluss:

 

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Marktgemeinderat den vom Planungsbüro Raum Sequenz/ Herrn Stefan Hofer aus Memmingen gefertigten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Westlich der Föhrenstraße“ samt Begründung und Anlagen in der Fassung vom 12.12.2023 gem. § 10 BauGB als Satzung.

 

 


Abst.Ergebnis:

19

für

 

1

gegen den Beschluss