Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt, dass ab dem 01.01.2024 aus steuerlichen Haftungsgründen keine Durchlaufspenden an Vereine vom Markt Peiting mehr angeboten werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine in geeigneter Weise darüber zu informieren.

 

Dennoch eingehende Durchlaufspenden werden ohne Spendenbestätigung an den Zuwendungsempfänger weitergeleitet. Dem Zuwendungsgeber wird der Eingang bestätigt und darauf hingewiesen, dass es sich um keine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10b EStG, § 9 KStG bzw. § 9 GewStG handelt.

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss