Beschluss:

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss nachfolgende Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „GE westlich der Bergwerkstraße“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 89 „Gewerbegebiet westlich der Bergwerkstraße“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gewerbegebiet westlich der Bergwerkstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 89 „GE westlich der Bergwerkstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 13.04.2022 wird wie folgt geändert:

 

1.                   Der Punkt 2.3 b) (Maß der baulichen Nutzung) des Textteils erhält folgende Fassung:

 

„Im GE 2 wird die zulässige Trauf- bzw. Wandhöhe (TH) mit 11,0 m und die First- bzw. Wandhöhe (FH) mit 13,0 m festgesetzt.“

 

2.                   Der Punkt 3.1 (Bauweise) des Textteils erhält folgende Fassung:

 

„Es wird eine gemäß § 22 Absatz 1 BauNVO offene Bauweise „o“ festgesetzt.

Die Länge der Gebäude darf maximal 50 m betragen. Hiervon abweichend dürfen sich Produktionshallen auf dem Grundstück mit der FlurstückNr. 2454 über eine Länge von maximal 90 m erstrecken. Insoweit wird gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise festgesetzt.“

 

2.            Im Planteil GE2 (bei Flurnummer 2454) wird folgende Angabe ersetzt:

               

                „Traufhöhe:                       TH 11,00 m“

               

 

 

                                                                                                § 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss