Sitzung: 05.03.2024 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 83a „Drosselstraße Teil 2“ dahingehend zu ändern, dass Gartenhäuschen mit einer maximalen Fläche von 10 m² zulässig sind, die Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen auf maximal 0,6 festgelegt wird und Mülltonnenhäuschen in Vorgärten mit einer Fläche von max. 3 m² und einer Höhe von max. 1,30 zulässig sind.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |