Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 83a „Drosselstraße Teil 2“ dahingehend zu ändern, dass Gartenhäuschen mit einer maximalen Fläche von 10 m² zulässig sind, die Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen auf maximal 0,6 festgelegt wird und Mülltonnenhäuschen in Vorgärten mit einer Fläche von max. 3 m² und einer Höhe von max. 1,30 zulässig sind.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss