Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Peiting wie folgt zu ändern:

 

1. In § 6 der Geschäftsordnung wird folgender Absatz 3 angefügt:

 

„(3) 1Auf gemeinsamen Vorschlag des Referenten (§ 4 Abs. 2) und des ersten Bürgermeisters kann der Marktgemeinderat zur Unterstützung des Referenten für die Erledigung seiner Aufgaben (§ 5), bis zu jeweils drei weitere Beauftragte im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für ein Referat (§ 4 Abs. 1) berufen.

 

2Den weiteren Beauftragten stehen jedoch selbst insbesondere keine weitergehenden Auskunfts-, Informations- oder sonstige Rechte zu, diese bleiben ausschließlich dem Referenten gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung (§ 4) vorbehalten.

 

3Die weiteren Beauftragten i. S. von Satz 1 sind von einer Berichtspflicht gegenüber dem Marktgemeinderat ausgenommen, diese Pflicht obliegt dem Referenten (§ 4 Abs. 8).

 

 

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss