Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die folgende Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-verfassungsrechts:

 

 

Beschluss:

Satzung zur Änderung der
Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Vom XX. April 2024

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, folgenden Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom
28. Mai 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Dezember 2021, wird wie folgt geändert:

 

1.            Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt:

 

㤠6

Entschädigung der Beauftragten

 

(1) Die vom Markt Peiting bestellten Beauftragten (§ 6 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting) erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Betrag von jährlich 150,-- €.

 

(2) Die Regelungen des § 3 Abs. 5 mit 7 finden entsprechende Anwendung.

 

 

2.            Der bisherige § 6 wird § 7.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Peiting, den XX. April 2024

 

MARKT PEITING

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss