Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende Freibad-Gebührensatzung:

 

Markt Peiting

 

 

Wappen_klein

 

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Wellenfreibades

(Freibad-Gebührensatzung)

 

vom XX. April 2024

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund von Art. 2 Abs.1 und 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

 

(1)    Für die Benutzung des gemeindlichen Wellenfreibads erhebt der Markt Peiting Gebühren nach dieser Satzung.

(2)    Gebührenschuldner ist derjenige, der das gemeindliche Bad nutzt.

 

 

§ 2

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

 

(1)  Die Gebühren für Einzel- und Abendkarten sind beim Passieren des Eingangs, die Gebühren für Zehner- und Jahreskarten bei deren Erwerb zu entrichten.

 

(2)  Badegebühren in besonderen Fällen und sonstige Gebühren entstehen mit der Bekanntgabe des Gebührenanspruchs gegenüber dem Gebührenschuldner.

 

(3)  Sämtliche Gebühren sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.

 

(4)    Etwaige Nutzungseinschränkungen, z. B. durch Kursangebote oder ähnliche Veranstaltungen, aufgrund technischer Störungen, den Wetterbedingungen o. ä., führen weder zum Entfall noch zur Ermäßigung der Gebühr.


 

§ 3

Kartenverkauf, Eintrittspreise, sonstige Leistungen

 

(1)    Verkauft werden Jahres-, Zehner-, Einzel-  und Abendkarten. Erworbene Jahreskarten sind dabei nicht übertragbar. Darüber hinaus ist eine wirksame Übertragung von Karten nur möglich, wenn mögliche Ermäßigungstatbestände auch auf den neuen Karteninhaber zutreffen. Alle Karten werden ausschließlich an der Kasse des Wellenfreibads abgegeben.

 

(2)    Folgende Eintrittspreise / Nutzungsgebühren werden (inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer) erhoben:

 

Verkaufspreise:

 

1. Jahreskarten

                                                                                                Sonderpreis                                       Normalpreis

                                                                                                (gültig bis 14 Tage                            (übrige Zeit)

                                                                                                ab Öffnung des Bades)

 

Familienkarte i. S. von § 4 Abs. 1                               135,00 Euro                                          150,00 Euro

 

Erwachsene                                                                          72,00 Euro                                             80,00 Euro

 

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

und Personen i. S. von § 4 Abs. 2                                 40,50 Euro                                             45,00 Euro

 

2. Zehnerkarten

 

Erwachsene                                                                                                                                            45,00 Euro

 

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

und Personen i. S. von § 4 Abs. 2                                                                                                    18,00 Euro

 

3. Einzelkarten

 

a) Familien i. S. von § 4 Abs. 1

(2 Erwachsene, unbegrenzte Anzahl von Kindern)                                                            12,00 Euro

 

b) Erwachsene:                                                                                                                                          5,50 EUR

 

Ermäßigt (mit Gästepass Pfaffenwinkel)                                                                                  4,50 Euro

 

c) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und
    Personen i. S. von § 4 Abs. 2:                                                                                                         3,00 Euro

Ermäßigt

- mit Gästepass Pfaffenwinkel oder

- unter 16-jährigen Inhabern der Jugendleiter/in-Card (Juleica)                                                            2,50 Euro

 

d) Inhaber von gültigen Jahres-/Saisonkarten des Freibads Altenstadt oder des Bades „Plantsch“ in Schongau erhalten einen Nachlass von 50% auf den jeweiligen Einzeleintritt.

 

4. Abendkarten (nur für Erwachsene)

 

Ausgabe ab 17.00 Uhr                                                                                                                           3,00 Euro

 

5. Freier Eintritt

Kinder unter 7 Jahren sowie Personen i. S. von § 4 Abs. 3 erhalten freien Eintritt in das Bad.

 

6. Gruppentarif

 

Bei Gruppen mit mindestens 15 Personen werden die Preise gem. Ziffer 2 anteilig (1/10) je Person erhoben. Aufsichts- und erforderliches Begleitpersonal dieser Gruppen (z. B. Lehrpersonal) erhalten freien Eintritt. Die Zahl der Begleitpersonen wird je angefangene 10 Gruppenmitglieder auf 1 Person begrenzt.

 

7. Schwimmkurse (soweit angeboten)

 

Kursgebühr inklusive der Badnutzung                                                                                        120,00 Euro

 

 

§ 4

Begriffsbestimmungen

 

(1)    Familien im Sinne dieser Satzung sind

a)                   Ehepaare,

b)                   Lebenspartner mit gemeinsamem Haushalt,

c)                   Alleinerziehende

mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren bzw. über 16 Jahren, bei denen zusätzlich die Voraussetzungen nach Abs. 2 erfüllt sind. Den Familien gleichgestellt sind sonstige Personen, die für mindestens ein Kind im Sinne von Satz 1 Kindergeld (§§ 62 ff EStG) tatsächlich erhalten (z. B. Großeltern, Pflegeeltern, Stiefeltern). Eine Familienkarte wird dabei maximal für 2 Erwachsene ausgestellt.

 

(2)     Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gleichgestellte Personen:

a)      Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % ab Vollendung des 16. Lebensjahres (mit Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson gratis),

b)      aktive Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD), eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ),

c)      Schüler, Auszubildende und Studenten,

d)      arbeitslose Jugendliche unter 18 Jahren,

e)      Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte,

f)       Inhaber der Jugendleiter/in-Card (Juleica).

(3)     Kindern unter 7 Jahren gleichgestellte Personen:

Schwerbehinderte Jugendliche unter 16 Jahren mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % (mit Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson gratis).

 

(4)    Für die Ausstellung von Familienkarten, die Gewährung von Ermäßigungen oder freiem Eintritt kann ein geeigneter Nachweis (z. B. amtliche Dokumente, Bescheide, o. a.) verlangt werden. Ohne entsprechenden Nachweis kann eine Vergünstigung bzw. Ermäßigung nicht gewährt werden.

 

 

 

§ 5

Sonstiges

 

(1)    Umtausch und Rückgabe

Ein nachträglicher Umtausch bzw. die Rückgabe von Karten ist nicht möglich.

 

(2)    Unterbrechungen

Die Gültigkeit von gelösten Eintrittskarten, ausgenommen der Jahreskarten, endet mit dem Verlassen des Wellenfreibads, im Falle einer Zehnerkarte für eine Karte hiervon. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Kassenpersonals möglich.

 

(3)    Ersatz von Karten

Verlorene oder anderweitig abhanden gekommene Karten werden – mit Ausnahme der Jahreskarten - nicht ersetzt. Verlorene Jahreskarten werden gegen eine Gebühr von 8,00 Euro ersetzt.

 

(4)    Ersatz verlorener Garderobenschlüssel

Für den Verlust des Garderobenschrankschlüssels sind 10,00 Euro zu erstatten.

 

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Wellenfreibad Peiting vom 04. Februar 2010 in ihrer aktuellen Fassung außer Kraft.

 

 

 

Peiting, den XX. April 2024

 

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss